Unsere Forderungen
Wir fordern die „Abteilung 5 – Verkehr“ als Oberste Landesstraßenbaubehörde / Straßenverkehrsbehörde der „Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung“ sowie das „Amt für Straßen und Verkehr (ASV)“ auf, die Sicherheit der Schulwege in der Neustadt umgehend herzustellen.
Wir fordern den „Senator für Inneres und Sport“ auf, die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung durch konsequente Verkehrsüberwachung in der Neustadt durchzusetzen. Wir fordern deshalb ausdrücklich, dass die Halte- und Parkverbote, insbesondere vor Einfahrten, in Kreuzungsbereichen und auf Fußwegen, die durch die StVO generell geregelt sind, unverzüglich und dauerhaft durchgesetzt werden.
Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung einer Tempo-30-Regelung in der gesamten Neustadt sowie, sofern nicht schon geschehen, das Aufbringen von Piktogrammen mit dem Hinweis auf die Grundschulen auf allen Straßen, die direkt an eine Schule grenzen. Dazu gehören die entsprechenden Abschnitte der folgenden Straßen: Thedinghauser Straße, Karl-Lerbs-Straße, Theodor-Storm-Straße, Kornstraße, Gastfeldstraße, Kantstraße, Buntentorsteinweg, Hardenbergstraße und Valkenburghstraße.
Forderungskatalog und aktueller Stand< h2>
Unser Forderungskatalog vom 27.08.2020 enthält detaillierte Beschreibungen sowie konkrete Lösungsvorschläge zu den kritischen Punkten im Umfeld der Ganztagsgrundschule an der Karl-Lerbs-Straße, der Schule an der Kantstraße, der Helene-Kaisen-Schule sowie der Ganztagsgrundschule am Buntentorsteinweg. Dieser liegt den zuständigen Behörden zur Prüfung vor und wird vom Beirat Neustadt in allen Punkten per einstimmigem Beschluss unterstützt .
▶ 25.1 Georg-Droste-Straße
Situation:
Die Georg-Droste-Straße ist eine der Hauptzuwegungen für Fahrzeuge aller Art in Richtung Valkenburghquartier. Sie wird von sehr vielen Kindern als Schulweg genutzt, da sie die zentrale Verbindung zwischen der Haltestelle „Huckelriede“ und den Schulen des Kaisen-Campus darstellt. Die Fußwege der Georg-Droste-Straße sind jedoch für Fußgänger*innen kaum nutzbar. Auf der einen Straßenseite parken die Fahrzeuge so weit auf dem Bürgersteig, dass weniger als 50 cm Durchgangsbreite verbleiben. Vor allem Kinder mit Fahrrädern oder Rollern sowie auch Eltern mit Kinderwagen oder Menschen im Rollstuhl müssen daher auf die Straße ausweichen, was angesichts des hohen Verkehrsaufkommens, insbesondere im Berufsverkehr, mit erheblichen Gefahren verbunden ist. Auf der anderen Straßenseite sind die Bordsteine so hoch, dass ein Queren der einmündenden Straßen mit Fahrrad / Roller / Kinderwagen / Rollator / Rollstuhl schwer bis gar nicht möglich ist. Häufig parken Fahrzeuge zudem weit in den Kreuzungsbereich hinein, was das Einsehen der Straßen erschwert.
Lage:
Forderung zur Lösung:
- Durchsetzung des Verbots von aufgesetztem Parken
- Absenken der Bordsteine auf der Seite der einmündenden Straßen
Stand der Umsetzung:
Keine. (Vor-Ort-Prüfung August 2023)